Reglement für den Wanderpreis Feldschiessen 25 / 50m
Den Wanderpreis für das Pistolenfeldschiessen erhält für ein Jahr jene Sektion, welche den höchsten Durchschnitt erreicht hat.
Wenn zwei Sektionen den gleichen Durchschnitt (inklusive drei Kommastellen) haben, so erhält den Wanderpreis diejenige Sektion, welche die höhere Teilnehmerzahl aufzuweisen hat.
Die Laufzeit des Wanderpreises wird auf 12 Jahre festgelegt, von 1999 bis 2010, nach dieser Zeit erhält jene Sektion, welche den Preis am meisten Gewonnen hat, diesen zu Eigentum.
Dieser Wanderpreis wird durch den Bezirks – Schützenverein Beschriftet.
Der Bezirksschützenmeister führt die Kontrolle über den Wanderpreis auf einer Liste mit Sektionsname Jahr und Durchschnitt.
Dieses Reglement wurde
erstellt von den Spendern des Wanderpreises
R & H Solinger Personaltransporte 8912 Obfelden
Der Präsident des BSVA;
Josef Wyss
Der Schützenmeister des BSVA; Rudolf Solinger
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