1. Durchführung
/ Schiessplatz
Jede, dem BSV Affoltern (BSVA) angehörende Verein, kann sich um die Durchführung
des Anlasses bewerben. Durchführungstag(e) sowie die durchführenden Vereine
werden jeweils an der Delegiertenversammlung (DV) des BSVA (Festlegung Termine)
bestimmt. Das Bezirks-Winterschiessen wird an 2 Tagen durchgeführt.
Schiesszeiten werden durch den durchführenden Verein in Absprache mit dem
Verantwortlichen des BSVA geregelt. Eine allfällige Publikation einer
Schiessanzeige ist Sache des durchführenden Vereins.
Vom Doppelgeld eines Schützen bzw. einer Schützin verbleiben Fr. 4.-- dem
durchführenden Verein.
2. Teilnahme
Zur
Teilnahme sind alle Vereine berechtigt, die dem Schweizer Schiesssportverband
(SSV) angeschlossen sind. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz
einer gültigen SSV Lizenzkarte sein.
3. Versicherung
Gemäss Reglemente SSV (Schweizer Schiesssportverband) und USS
(Unfallversicherung Schweizerischer Schützenvereine)
4. Ranglisten
Es
wird nur eine Einzelrangliste erstellt; keine Vereinswertung bzw.
Vereinsrangliste.
Schiessplan
Trefferfeld: |
Scheibe A, 1m
in 10 Kreise eingeteilt |
Schusszahl: |
2 Probeschüsse |
Waffen/Stellungen: |
Gemäss Reglement SSV |
Einzeldoppel: |
Wird vom Bezirksvorstand bestimmt und
von der DV bestätigt. |
Sektionsdoppel: |
Es wird kein Sektionsdoppel erhoben. |
Munition: |
Abgabe auf dem Schiessplatz. Bezug
durch den BSVA vom VBS. |
Auszeichnungen: |
Kranzkarten, Kranzabzeichen oder
Naturalgabe nach SSV Reglement. |
Sektionsauszeichnung: |
Keine |
Vorschriften SSV: |
Für nicht näher umschriebenen
Bestimmungen gelten die Vorschriften des SSV. |
Absenden: |
Es findet kein Absenden statt. Die Einzelrangliste und die Standblätter werden den Sektionen zugestellt. |
Vorliegendes Reglement wurde an der Delegiertenversammlung des BSV Affoltern vom 19. Februar 2016 in Kappel a/A geändert.
BSVA; der Vorstand
©oka |