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Reglemente / Bezirksschiessen 300m (gültig ab DV 2015)

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1. Durchführung / Schiessplatz
Jeder, dem BSV Affoltern (BSVA) angehörende Verein, kann sich um die Durchführung des Anlasses bewerben. Durchführungstage sowie der durchführende Verein werden jeweils an der Delegiertenversammlung (DV) des BSVA (Festlegung Termine) bestimmt. Das Bezirksschiessen wird an 3 Tagen durchgeführt. Schiesszeiten werden durch den durchführenden Verein in Absprache mit dem Verantwortlichen des BSVA geregelt. Eine allfällige Publikation einer Schiessanzeige ist Sache des durchführenden Vereins.
Vom Doppelgeld eines Schützen bzw. einer Schützin verbleiben Fr. 4.00 dem durchführenden Verein.

2. Teilnahme
Zur Teilnahme sind alle Vereine berechtigt, die dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) angeschlossen sind. Einzelschützen und Schützen mit Mehrfachausweis dürfen am Wettkampf teilnehmen.

3. Versicherung
Gemäss Reglemente SSV (Schweizer Schiesssportverband) und USS (Unfallversicherung Schweizerischer Schützenvereine)

4. Kategorien-Einteilung
Die Kategorieneinteilung wird vom Schweizerischen Schiesssportverband übernommen. Es wird in 4 Kategorien gewertet, jedoch nur eine Rangliste erstellt.

5. Berechnung des Vereinsresultates
Zur Ermittlung des Vereinsresultates gilt das Reglement SSV. Das Vereinsresultat ergibt sich wie folgt:

Pflichtresultate:
Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg.

Mindestpflichtresultate:
1. Kategorie 14 geschossene Resultate
2. Kategorie 12 geschossene Resultate
3. Kategorie 10 geschossene Resultate
4. Kategorie   8 geschossene Resultate

Vereinsresultat:
Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt.

Berechnungsart:
Zum Total der Pflichtresultate wird 1% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.

Rangordnung:
Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.

Rangierung:
Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultats erreichen, werden rangiert.

6. Vereinsauszeichnung (nur Vereine, die dem BSV Affoltern angehören)
Dem Verein mit dem höchsten Vereinsdurchschnitt wird ein Wanderpreis überreicht.

7. Einzelsieger (nur Schützen, die einem Mitgliederverein des BSV Affoltern angehören)
Die Schützen, mit den höchsten Resultaten je Waffenkategorie, werden mit einem Preis zu Eigentum ausgezeichnet. Sind mehrere Schützen punktgleich, werden alle ausgezeichnet.

Schiessplan
 

Trefferfeld: Scheibe A, 1 m in 10 Kreise eingeteilt.
Schusszahl: 2 Probeschüsse
6 Schuss Einzelfeuer, 4 Schuss Seriefeuer ohne Zeitbeschränkung
Waffen/Stellungen: Gemäss Reglement SSV
Zeitlimite: Die Scheibe steht jedem Schützen 12 Minuten zur Verfügung.
Einzeldoppel: Wird vom Bezirks-Vorstand bestimmt und von der DV bestätigt.
Junioren und Jugendliche bezahlen 50% des Einzeldoppels.
Vereinsdoppel: Es wird kein Vereinsdoppel erhoben.
Munition: Abgabe auf dem Schiessplatz. Bezug durch BSVA vom VBS.
Auszeichnungen: Kranzkarten, Kranzabzeichen oder Naturalgabe nach Reglement SSV.
Sektionsauszeichnung: Wanderpreis gemäss Reglement BSVA.
Vorschriften SSV: Für nicht näher umschriebenen Bestimmungen gelten die Vorschriften des SSV.
Absenden: Es findet kein Absenden statt. Die Ranglisten werden den Vereinen zugestellt.

Reglement für den Wanderpreis Bezirksschiessen 300m BSV Affoltern

Um den Wanderpreis können alle Vereine konkurrieren, welche die Mindestzahl der Pflichtresultate ihrer jeweiligen Kategorie erreicht haben und dem BSV Affoltern angehören. Gewinner des Wanderpreises wird derjenige Verein, der den höchsten Vereinsdurchschnitt erreicht hat, gleich welcher Kategorie er angehört.

Die Laufzeit des Wanderpreises ist auf sieben Jahre beschränkt. Endgültiger Besitzer des Wanderpreises wird jener Verein, welcher den Wanderpreis während der siebenjährigen Laufzeit am häufigsten gewonnen hat. Falls mehrere Vereine den Preis gleich oft gewonnen haben, entscheidet das höchste Siegesresultat.

Vorliegendes Reglement wurde an der DV des BSVA vom 20. Februar 2015 genehmigt und mit den neuen Regeln SSV Vereinswertung ergänzt.

BSVA; der Vorstand

 

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