Reglemente / Bezirksschiessen 300m (gültig
ab DV 2015)
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Reglement
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1. Durchführung / Schiessplatz
Jeder, dem BSV Affoltern (BSVA) angehörende Verein, kann sich um die
Durchführung des Anlasses bewerben. Durchführungstage sowie der durchführende
Verein werden jeweils an der Delegiertenversammlung (DV) des BSVA (Festlegung
Termine) bestimmt. Das Bezirksschiessen wird an 3 Tagen durchgeführt.
Schiesszeiten werden durch den durchführenden Verein in Absprache mit dem
Verantwortlichen des BSVA geregelt. Eine allfällige Publikation einer
Schiessanzeige ist Sache des durchführenden Vereins.
Vom Doppelgeld eines Schützen bzw. einer Schützin verbleiben Fr. 4.00 dem
durchführenden Verein.
2. Teilnahme
Zur Teilnahme sind alle Vereine berechtigt, die dem Schweizer
Schiesssportverband (SSV) angeschlossen sind. Einzelschützen und Schützen mit
Mehrfachausweis dürfen am Wettkampf teilnehmen.
3. Versicherung
Gemäss Reglemente SSV (Schweizer Schiesssportverband) und USS
(Unfallversicherung Schweizerischer Schützenvereine)
4. Kategorien-Einteilung
Die Kategorieneinteilung wird vom Schweizerischen Schiesssportverband
übernommen. Es wird in 4 Kategorien gewertet, jedoch nur eine Rangliste
erstellt.
5. Berechnung des Vereinsresultates
Zur Ermittlung des Vereinsresultates gilt das Reglement SSV. Das Vereinsresultat
ergibt sich wie folgt:
Pflichtresultate:
Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der Anzahl der
geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen
jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie.
Bruchteile fallen weg.
Mindestpflichtresultate:
1. Kategorie 14 geschossene Resultate
2. Kategorie 12 geschossene Resultate
3. Kategorie 10 geschossene Resultate
4. Kategorie 8 geschossene Resultate
Vereinsresultat:
Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des
Vereins berücksichtigt.
Berechnungsart:
Zum Total der Pflichtresultate wird 1% der Summe der Nichtpflichtresultate
hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate. Die
Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.
Rangordnung:
Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die
besseren Einzelresultate.
Rangierung:
Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des
Vereinsresultats erreichen, werden rangiert.
6. Vereinsauszeichnung (nur Vereine, die dem BSV Affoltern angehören)
Dem Verein mit dem höchsten Vereinsdurchschnitt wird ein Wanderpreis überreicht.
7. Einzelsieger (nur Schützen, die einem Mitgliederverein des BSV
Affoltern angehören)
Die Schützen, mit den höchsten Resultaten je Waffenkategorie, werden mit einem
Preis zu Eigentum ausgezeichnet. Sind mehrere Schützen punktgleich, werden alle
ausgezeichnet.
Schiessplan
Trefferfeld: |
Scheibe A, 1 m in 10 Kreise
eingeteilt. |
Schusszahl: |
2 Probeschüsse
6 Schuss Einzelfeuer, 4 Schuss Seriefeuer ohne Zeitbeschränkung |
Waffen/Stellungen: |
Gemäss Reglement SSV |
Zeitlimite: |
Die Scheibe steht jedem Schützen 12
Minuten zur Verfügung. |
Einzeldoppel: |
Wird vom Bezirks-Vorstand bestimmt und
von der DV bestätigt.
Junioren und Jugendliche bezahlen 50% des Einzeldoppels. |
Vereinsdoppel: |
Es wird kein Vereinsdoppel erhoben. |
Munition: |
Abgabe auf dem Schiessplatz. Bezug
durch BSVA vom VBS. |
Auszeichnungen: |
Kranzkarten, Kranzabzeichen oder
Naturalgabe nach Reglement SSV. |
Sektionsauszeichnung: |
Wanderpreis gemäss Reglement BSVA. |
Vorschriften SSV: |
Für nicht näher umschriebenen
Bestimmungen gelten die Vorschriften des SSV. |
Absenden: |
Es findet kein Absenden statt. Die
Ranglisten werden den Vereinen zugestellt. |
Reglement für den Wanderpreis
Bezirksschiessen 300m BSV Affoltern
Um den Wanderpreis können alle Vereine
konkurrieren, welche die Mindestzahl der Pflichtresultate ihrer jeweiligen
Kategorie erreicht haben und dem BSV Affoltern angehören. Gewinner des
Wanderpreises wird derjenige Verein, der den höchsten Vereinsdurchschnitt
erreicht hat, gleich welcher Kategorie er angehört.
Die Laufzeit des Wanderpreises ist auf sieben
Jahre beschränkt. Endgültiger Besitzer des Wanderpreises wird jener Verein,
welcher den Wanderpreis während der siebenjährigen Laufzeit am häufigsten
gewonnen hat. Falls mehrere Vereine den Preis gleich oft gewonnen haben,
entscheidet das höchste Siegesresultat.
Vorliegendes Reglement wurde an der DV des BSVA
vom 20. Februar 2015 genehmigt und mit den neuen Regeln SSV Vereinswertung
ergänzt.
BSVA; der Vorstand
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©oka |