Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Bundesübung. Weitere Einzelheiten sowie die Durchführungstermine der einzelnen Bezirkssektionen finden Sie auf den Seiten der "Vereine". Letzte Möglichkeit zur Absolvierung; jeweils 31. August.
Bundesübung (Obligatorisch):
Alle Hinweise zur Schiesspflicht bzw. Schiessprogramm finden Sie auf den Internetseiten der Schweizer Armee: https://www.armee.ch/de/militaerdienst-schiesswesen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht unbedingt mitbringen:
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Das Programm ist erfüllt bei Erreichen
von mindestens 42 Punkten bei höchstens 3 Nullern. Verbliebene
Schiesspflichtige können das Programm sofort (auf eigene Kosten) wiederholen. Vor dem Programm können Probeschüsse (kostenpflichtig) abgegeben werden. Die Bestätigung für das Absolvieren der Bundesübung wird unmittelbar nach dem Schiessen in das Schiessbüchlein oder den Leistungsausweis eingetragen. |
Entlassung aus der Armee / Abgabe der persönlichen Waffe:
Darf ich mein Sturmgewehr behalten? |
Soldatinnen und Soldaten, die aus der Militär-Dienstpflicht ausscheiden, werden - auf Wunsch - auch weiterhin ihre persönliche Waffe behalten dürfen. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Anforderungen sie zu erfüllen haben. |
Entlassung aus der Armee: |
Weitere Angaben zur Entlassung - inkl. Merkblatt betr. Erwerb der persönlichen Waffe - finden Sie auf den Seiten des AMZ >> |
©oka |